Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hahn Sonnenschutz GmbH (im Folgenden: HS)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der HS. Abweichende Bedingungen des Kunden werden durch HS nicht
akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Liefertermine

1. Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung der HS und ggf. der schriftlich vereinbarten
Leistungsspezifikation.
2. Enthält die Leistungsspezifikation der HS Lücken, Fehler, Auslegungsspielräume oder Unklarheiten, ist die HS dazu berechtigt, die Leistung nach eigenem Ermessen zu erfüllen.
3. Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung der HS verbindlich.

§ 3 Nachträge, Änderungen des Leistungsumfangs

1. Nachträge und Änderungen zum vereinbarten Leistungsumfang und deren Auswirkungen auf die Vergütung und die Liefertermine sind zwischen den
Parteien schriftlich zu vereinbaren.
2. Erfordert ein Änderungswunsch des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, wird dieser Umstand dem Kunden unter Angabe des voraussichtlichen Kostenaufwands schriftlich mitgeteilt.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

1. Es gelten die jeweils aktuellen Preise der Preisliste bzw. des Angebotes der HS zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Versandkosten werden separat
berechnet. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf Schätzungen des erforderlichen Aufwands und sind daher unverbindlich. Ausgenommen sind Festpreisvereinbarungen.
2. Rechnungen der HS sind soweit nichts anderes vereinbart wurde innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
3. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt.
4. Die HS behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Erfüllung aller zum Zeitpunkt der Lieferung
ausstehender Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber der HS vor.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung der HS setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkung des Kunden wie bspw. Zugang zu seinen Geschäftsräumen und
Bereitstellung von Unterlagen voraus. Inhalt und Umfang der Mitwirkungspflicht des Kunden sind im Angebot sowie der Auftragsbestätigung der HS festgelegt.
Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht unverzüglich, verlängern sich die vertraglich vereinbarten Lieferfristen
entsprechend der Verzögerung.

§ 6 Abnahme

1. Die Abnahme der erbrachten Leistung erfolgt unverzüglich nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch HS und nach Prüfung durch den Kunden. Für
abgrenzbare Leistungsteile kann die HS die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten Teilabnahme die gesamte
Leistung als abgenommen.
2. Bei der Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches die Leistungen mit den vertraglich vereinbarten Leistungen abgleicht und ggf. bestehende
Abweichungen aufzeigt. Bei Mängeln wird im Abnahmeprotokoll vereinbart, wie und innerhalb welcher Zeit diese Mängel von der HS zu beseitigen sind.
3. Kann die Abnahme aus Gründen, die von der HS nicht zu vertreten sind, nicht stattfinden, so gilt der Teil des Vertragsgegenstandes eine Woche nach
Erklärung der Abnahmebereitschaft als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung; Garantie auf Materialien

1. Für Ihre Leistungen gewährleistet die HS dass die jeweilige Leistung der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Im Falle von Mängeln hat der
Kunde der HS eine angemessene Frist von mindestens 3 Wochen zur Nachbesserung zu setzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
2. Soweit die HS in Ihren Angeboten Angaben zu Materialgarantien macht, handelt es sich um kein eigenständiges Garantieversprechen der HS. Es handelt sich ausschließlich um einen Verweis auf das Garantieversprechen des Herstellers der angebotenen bzw. verwendeten Materialien.

§ 8 Verjährung

Für Mängelansprüche aus Lieferungen und Leistungen der HS gilt soweit der Kunde ein anderes Unternehmern ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem Datum der Abnahme.

§ 9 Haftung

1. Die HS haftet nur bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie aufgrund
sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften unbeschränkt.
2. Im Übrigen haftet die HS soweit der Kunde ein anderes Unternehmen ist für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
3. Weitergehende Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden, so weit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere mittelbare Schäden und Folgeschäden.

§ 10 Sonstiges

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der HS ist soweit der Kunde Unternehmer ist 78628 Rottweil.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht).
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde und die HS sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.